09.12.2011

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Verwirrung um Datenschutz

Die These „Der deutsche Datenschutz setzt auf Bevormundung, nicht auf den mündigen Web-Nutzer“ hört man oft, jetzt hier wieder von +Nico Lumma.
Dabei ist es genau andersherum: der sog. Datenschutz versucht, die Autonomie der Bürger zu sichern. Eine Zustimmung ist nur dann überhaupt eine solche, wenn ihr Inhalt klar ist. Eine Zustimmung schränkt die Autonomie ein, wenn Nutzer eine Zustimmung in Unkenntnis ihrer Konsequenzen abgeben.

So auch im aktuellen Fall des Düsseldorfer Kreises, siehe Text, dazu hier ein Beitrag in Socialmediarecht.

Dabei sehen wir hier ein zweites Phänomen: Nur weil eine Behörde eine Rechtsmeinung äussert, heisst das noch lange nicht, das diese richtig ist. Hier wirken sämtliche Anwälte als Verstärker, weil sie warnen wollen – sie könnten aber auch den gegenteiligen Standpunkt vertreten. Mir drängt sich inzwischen sogar der Eindruck auf, ohne die ständigen Warnungen vor Datenschützern gäbe es etliche Urteile mehr, so dass wir mehr Rechtssicherheit hätten.

tl;dr: Datenschutz will Autonomie sichern, wenn er bevormundet. Dabei „bevormundet“ er nicht Nutzer, sondern Betreiber. Den Düsseldorfer Kreis sollte man nicht so ernst nehmen, wie er sich selbst ernst nimmt: noch wird über Recht verbindlich von Gerichten entschieden.

Dieser Beitrag löste, wie so viele Beiträge zum Datenschutz, auf Google Plus eine lebhafte Diskussion aus.
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