15.04.2012

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Total Buyout, Netzneutralität, Entfremdung – das „panta rhei“ der Digitalisierung

Weil es heute bei Twitter zu einer längeren Diskussion kam, hier nochmal der Gedankengang ausführlicher, aber ohne Feinschliff und Schnörkel (Will sagen: This is quick & dirty!). Es war leider ein nicht lineares N:N-Tweet-Knäuel zwischen den Beteiligten, @fischblog, @sixtus@sebaso @neinahh @fison @schmidtlepp @mlhoefer, Einstiege sind hier und hier und hier.

Die ganze Geschichte von Kommunikationsmitteln ist geprägt davon, dass Hürden aufgehoben werden. Da wurde, das weiß jeder, die räumliche Hürde durch Medien aufgehoben, weil Information nun vom Menschen getrennt war. Die Erzählung wurde vom Erzähler getrennt, als sie auf der Höhlenwand, dem Buch, der Zeitung et cetera war. Da wurde, das weiß auch jeder, die Verbreitung der Information beschleunigt: Durch die Dampfschifffahrt wurden Informationen um ein vielfaches schneller zwischen Amerika und Europa übertragen als durch die Segelschifffahrt. Durch das erste Unterwasser-Telegrafenkabel wurde dann diese Zeit auf wenige Minuten verkürzt. Was entfiel? Hürden. Mit Dampfschiffen musste man nicht mehr nach den Winden segeln, sondern konnte direkt das Ziel anfahren (hier in der Logistik sieht man das Phänomen sehr bildhaft und klar). Und dank der Überseekabel musste die Information nicht mehr auf Schiffe geladen werden, sondern sie konnte frei transportiert werden, ohne dass körperliche Dinge dafür jedes Mal bewegt werden mussten. Den gleichen Effekt machte die Post durch: es wurden Transportbedingungen vereinheitlicht, es mussten Formate standardisiert werden, es wurde Tarife durch mehrseitige Vereinbarungen vereinheitlicht. (Die Geschichte des Weltpostvereins ist lesenswert.).

Themenwechsel: Die Diskussion um Netzneutralität habe ich mehrfach versucht zu verstehen, bleibe aber mit meinem eigenen gedanklichen Werkzeug ratlos stehen. Wo soll das Problem sein, wenn Informationstransfer unterschiedlich befördert wird und die Beförderungsleistung zu unterschiedlichen Preisen erfolgt? Dass Leistungen je nach ermöglichender Investition unterschiedliche Preise haben, ist ja auch ausserhalb des Netzes der Normalfall. Der Normalfall ist auch, dass Anbieter versuchen, ihre Preise je nach Zahlungsbereitschaft der Nachfragenden zu differenzieren. Solange, das war bisher mein Standpunkt, Anbieter nicht diskriminieren, sehe ich darin kein Problem: Videos dürfen mehr Kosten als Plain Text, und sie dürfen auch mit mehr Bandbreite transportiert werden, und das kostet dann eben die Nutzer Geld. Und mit „diskriminieren“ meine ich den Begriff, wie ihn Juristen definieren: das wesentlich gleiches nicht ohne Grund ungleich behandelt werden darf. (Das verschiebt zwar das Problem methodisch auf die Frage, was Gleiches, das merken dann auch Juristen meist). Jedenfalls darf es aber nicht zulässig sein sein, dass eine Ungleichbehandlung aus politischen, religiösen, sozialen Gründen erfolgt. Diese Gründe sind nämlich „unsachgemäß“. (Hier merkt man den Zirkelschluss und das Teuflische an diesem Diskriminierungsbegriff, aber das sei für heute egal. Über die Probleme des gemeinsamen Dritten bei Analogien haben sich schon ganz andere Leute den Kopf zerbrochen als ich, das ist nichts für einen Sonntag.)

Je länger ich aber in der Technikgeschichte, der Soziologie und Wirtschaftsinformatik lese (und da bin ich eher am Anfang als mittendrin), desto klarer wird mir: Die Entwicklung der Technik folgt dem Prinzip, dass alles, was „bewegt“ wird, freier fließen kann. Mit der Globalisierung, beginnend im vorletzten Jahrhundert, wurden die Transaktionskosten gesenkt und weltweit angeglichen – zum  Beispiel damals schon auf den Getreidemärkten. Mit der Vereinheitlichung von Containern (TEU-Prinzip etc., http://de.wikipedia.org/wiki/Twenty-foot_Equivalent_Unit) und mit Transportbedingungen und Versicherungen erfolgte alles, damit eines passieren kann: Die Dinge flitzen immer schneller um den Globus. Das gleiche erleben wir im Finanzsystem, hier werden Systeme vereinheitlicht, Nomenklaturen, Bezugsgrößen, Währungen, Prozesse, Ratings und so weiter, die neuesten Beschleunigungen sind dem Zeitalter der Digitalisierung voll zuzurechnen: Finanzmärkte SIND Information, Banken SIND Computer (mit Akteur, der Verbindlichkeiten eingeht und entgegennimmt). Warum passiert das: Damit es fließt. So war es schon bei der Weltpostkarte, und wenn man weiter zurück geht, wird man auch im Römischen Reich einiges finden.

Nun sehen wir mit dem Internet das „panta rhei“ auch. Die Netzneutralität stellt nämlich sicher, dass Information mit den geringstmöglichen Aufwänden („Transaktionskosten“) fließt. Es gibt weder Beschränkungen der tatsächlichen Transportleistung noch damit verbundene Preishürden, die Teilnehmer zu Umwegen veranlassen. Man stelle sich einmal vor, vor Erfindung des Flugzeugs hätten Spanien und Italien den Bürgern Frankreichs mehr Geld für Postkartenbeförderung abgenommen, die für Afrika bestimmt waren. Oder deutsche Hafenlogistiker hätten aus politischen Gründen nur bestimmte Containergrößen günstig abgefertigt, die anderen aber verteuert. Das geht nicht gut, weil es alle machen, wenn einer anfängt. Also gibt man eine eigene Vorteilsposition auf, damit überall ohne weitere Diskussion, ohne Einschaltung von Bürokratie, Overhead, teuren Juristen, bösen Drohungen die technischen Transportmittel ungehindert ihren Zweck erbringen können: die Dinge fliessen zu lassen. Dem anderen den Zugang zu versperren, zu Flüssen, Licht, zu Erzen und Kanalisation, ist nämlich vielleicht nicht immer Krieg oder Wegelagerei, aber ein unfreundlicher Akt, der alle behindert und für den Behinderungsdroher ebenso gefährlich werden kann, wenn sich dieses Verhalten gegen ihn selbst wendet. Netzneutralität ist, so gesehen, ein Akt der Zivilisation, neben dem wirtschaftlichen Vorteil für viele. Netzneutralität ist nur die Fortsetzung von technischer Evolution und ein Zustand der Daten-Zivilisierung. (Wer sich die Mühe machen möchte: Beim Posttransport war das Rechte des Transits ohne Zusatzkosten und ein Verbot bestimmter Nebentarife schon 1868 der Stand der Zivilisation, stöbern lohnt.)

Hat man das einmal verstanden, stellen sich auch Teilaspekte der Diskussionen um das Urheberrecht anders dar.

Das ist zum Einen die Idee des Urheberpersönlichkeitsrechtes, dass es eine „geistige Verbindung“ zwischen dem Urheber und seinem Werk gibt, die grundsätzlich unabdingbar ist. So kann der Urheber die Nennung seines Namens und je nach Rechtssystem die Verfälschung und Verfremdung seiner Inhalte verhindern. Es ist „seins“, es trägt seinen Namen, es ist Teil von ihm, entkörperlicht. Ich habe dafür großes Verständnis, weil ich mich auch regelmäßig aufrege, wenn man ungefragt meine Texte verstümmelt, die zum Teil unter Schmerzen aus mir herausquellen, die ich ein bisschen als Teil von mir empfinde. Da auch ich – gemessen an dem, was ich als Berater so verdiene – für Inhalte nicht gut bezahlt werde, wachsen mir mitunter große Hörner bei diesem Thema. Trotzdem muss man die Frage stellen, ob nicht genau dieser Gedanke, dass es eine ewige Verbindung zum Inhalt gibt, nicht die Verbreitung von Inhalt behindert – solange es ein „geistiges Band“ gibt, klebt jede „Content Unit“ an ihrem Urheber und kann nicht von B nach C nach D nach E fließen, ohne dieses Band mit sich zu tragen. Das ist eine Verpflichtung, die alle Transporteure belastet, als würde einer sagen: Du musst bei jedem Containerinhalt den Inhalte-Ersteller fragen, ob Du ihn bewegen darfst. Das ist bewusst sehr provokativ formuliert. Ich möchte eigentlich hier nur einen Hinweis geben, ob dieser Grundsatz in alle Ewigkeit noch Bestand haben kann. Oder ob man, wie im Falle des Anspruchs gegen Verfremdung, nicht auf andere Grundsätze ausweichen muss, zum Beispiel die Schädigung der Reputation als maßgebliches Kriterium, die dann auch vom Urheber zu beweisen wäre (so habe ich das amerikanische Urheberrecht verstanden.)

Da ist zum anderen die Urheberrechtsdebatte über die zunehmende Anzahl an sog. Total Buy Outs (also die vollständige, exklusive Übernahme aller Rechte durch Verwerter, auch in die Zukunft hinein) sowie die Kritik daran, die von vielen Journalisten und Kulturschaffenden vorgetragen wird. Es wäre wahrscheinlich noch einen weiteren umfangreichen Blogeintrag über die Angemessenheit dieser Klauseln, über wirtschaftliche Macht und soziale Verträglichkeit wert, hier an dieser Stelle aber kurz der hier entscheidende Aspekt: Total Buyout verfolgt das Ziel, dass Rechte vom Erwerber ohne Rückfrage und eventuelle Kosten genutzt und übertragen werden können. Es entsteht ein „transaktionsfreier Handlungsraum“, wie er auch in jeder Verlagsorganisation seit langem besteht: Texte werden ja in jeder Redaktion auf vielfache Weise verarbeitet, ohne dass sich die Beteiligten untereinander noch um Rechte kümmern müssten. Ich zum Beispiel schicke meinen Text an eine Redaktion und diese schickt mir eine von mehreren Personen bearbeitete Version zurück. Daran haben wir uns alle so gewöhnt, dass es schon selbstverständlich ist. Es ist aber eine der Grundideen eines „Verlages“, mal abgesehen von der Vorfinanzierung und bestimmten Dienstleistungen, dass er als Organisation die Inhalte – Achtung! – intern frei fließen lassen kann. Dieses Merkmal unterscheidet ihn von einem losen Freelancer-Verbund. Genau so ist es beim Total Buyout. Ich glaube daher nicht, dass man den Total Buyout abschaffen sollte, es wäre der Versuch, die Schwerkraft zu zähmen. Vielmehr sollte man die Grundintention verstehen und politisch über Grenzen (Verbote) reden – wie immer, wenn Neues ins Spiel kommt. Wichtig: Ich fordere hier nicht Total Buyout, sondern liefere eine Erklärung für den Trend. Es soll also jeder Beteiligte für sich weiterhin frei sein. Doch beschleicht mich bei Diskussionen häufig der Eindruck, dass die Beschwerden über Total Buyout eher auf die Unangemessenheit der Vergütung zielen – beziehungsweise darauf, dass Autoren nicht nach Zeit bezahlt werden, wie jeder andere auch, der in der modernen Dienstleistungsgesellschaft seine Arbeitsergebnisse in einer Organisation frei fließen lassen muss. Genau das ist nämlich seit Jahrzehnten die Praxis in Software-Unternehmen, wo ein Software-Entwickler im Normalfall sehr harte „Buy-Out“-Klauseln unterzeichnen muss, dafür aber erstens nach Stunden und zweitens meistens auch besser bezahlt wird als ein Journalist. (Und dieser Unterschied ist, nebenbei, eine der Konfliktursachen zwischen Urhebern und Vertretern der Piratenpartei, die aber genau an diesem Punkt hier nicht diskutieren.)

Was mit Total Buyout zu beobachten ist, hat meines Erachtens stark mit dem Gedanken der Entfremdung zu tun (manchen aus dem Marxismus bekannt, aber sehr schillernder Begriff, mehr hier http://de.wikipedia.org/wiki/Entfremdung). Wir haben uns daran gewöhnt, dass der Töpfer sein Ton-Gut abgibt, in das vielleicht viel Herzblut geflossen ist. Und der Bauer verkauft seine Lieblingssau an den Großmarkt, der sie zu Kotelettscheiben verarbeitet – wollen wir beim Griff zum Kotelett sein Gejammer über seine Lieblingssau noch hören, die er nur deswegen vortödig töten musste, um vom Sauenhändler Geld zu bekommen? Nun, das war natürlich wieder provokant. Es soll sagen: In der industriellen Fertigung ist die Idee der „Verbindung“ zwischen Arbeit und Arbeiter längst aufgehoben. Es kann sein, dass nun die Zeit kommt, in der sich auch Urheber mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass ihre „Verbindung“ zu ihren Lasten und zu Gunsten des „alles fließt“ mit geringstmöglichen Transaktionskosten verschoben wird. Auch dieses Ton-Gut verhält sich dann so wie das Ton-Gut des Töpfers. Vielleicht wird der Verlust ausgeglichen werden, vielleicht kommt es anders – ich kann auch nicht in die Zukunft schauen. Aber vor der hier angeführten historischen Entwicklung und der inneren Logik des menschlichen Verhaltens kann es so kommen, jedenfalls für die Information, die alltäglichen Nutzen beinhaltet, im Unterschied zum „großen Kulturwerk“, dass man ohne unmittelbaren Handlungsnutzen geniesst. (Ich habe bewusst nicht gesagt: „innere Logik der Technik“, denn das ist nach meinem Technikbegriff nicht ganz richtig, es ist eine soziale Logik von Menschen, deren Handlungen mit Werkzeugen einen Sinnzusammenhang ergeben). Man muss darüber in Ruhe nachdenken.

Was Technolibertäre, Hacker, Freaks, Internetgurus und -maoisten mit dem Begriff „Datalove“ verbinden und mit dem Gedanken „Daten wollen frei sein“ (beides wieder ein längeres Stück…), ist nach meinem Eindruck nur die politisch interpretierte Sicht desselben Phänomens, zum Teil auch noch romantisch aufgeladen und aus eigenem Erleben mit dem Computer als Fetisch verbunden, eine Verwechslung von Subjekt und Objekt. Das ist also ein richtiger Gedanke, aber seltsam emotionalisiert. Ich würde das gleiche etwas anders schreiben: „Wir wollen alle, dass Daten ungehindert fliessen können, weil uns das nützt.“ (Dass es das Tempo beschleunigt, ist allerdings auch ein Thema). Für diese Version von Datalove möchte ich gern als Maoist beschimpft werden.

An diesem Beispiel sieht man auch schön, wie Netzthemen eine Verbindungslinie haben. Die Themen hängen zusammen – und zwar nicht immer so, wie sie diskutiert werden. Wer Netzneutralität will, muss Total Buyout wohlwollend diskutieren, und wer eines von beiden gut findet, muss wohl Beschleunigung in Kauf nehmen.

So long, folks. This is CC-BY-SA.

PS: In diesem Zusammenhang ist auch ein Schlenker in Richtung Open Source sehr erhellend. Open Source entwickelt sich zwar langsam, aber stetig, weil auch hier weniger Hürden bei der Informationsverarbeitung auftreten. Es gibt ein eigenes Rechts-Regime, wer woran welche Rechte hat. Umgekehrt sind unverständliche und überkomplizierte Regeln wie die Creative Commons (zumal im deutschen Sprachraum) ein Ärgernis, weil diese Hürden der Informationsverbreitung entgegenstehen; CC-Regelungen, welche für den Verwender Risiken enthalten, wirken der Verwendung entgegen – sie sind Barrieren für die Verbreitung. Die Lösung muss sein, diese Regelungen verständlicher zu machen.

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14 Komentare zu
“Total Buyout, Netzneutralität, Entfremdung – das „panta rhei“ der Digitalisierung”

  1. Jens Best sagt:

    Schön, dass du die Linien zeichnest, alle „Kampfthemen“ als Bestandteil eines zusammenhängendes Netzwerk zu verstehen, das nach mehr Zivilisation (im Nicht-Sarkozy-Sinn) strebt.

    Nachfrage: Warum soll die Ungleichbehandlung durch religiöse, politische oder soziale Gründe eine Verletzung der Netzneutralität sein, nicht aber die wirtschaftliche Ungleichbehandliung von Datensätzen? Oder hast du dich da selbst widerlegt und ich hab’s nicht gemerkt?

    Beim Total Buyout stört ja die Exklusivität, mit der man die Nutzungsrechte abtritt. Wenn ich meine „Content-Container“ also auch nach einem Total Buyout selbst verwerten kann oder auch andererweitig verkaufen, dann wäre da weniger Unfreiheit. Aber dem aktuellen Verständnis von Total-Buyout geht es ja nicht um Erleichterung der Verwertung, sondern um die größtmögliche Macht der Verwerter über die gekauften Inhalte.

    Und ein letztes: Der freie Verkehr der Daten, der Information ist ja auch nur dann sinnvoll, wenn deren Verwendung durch den Menschen gerecht und innovativ zum Einsatz kommt. Wenn durch den (vermeintlich) freien Verkehr nur unbalancierte Machtverhältnisse gestärkt werden….dann fehlt der ganzen Rechnung ein wichtiger Aspekt.

    Soviel auf die Schnelle, muss jetzt essen gehen.

  2. @neinahh sagt:

    heiei, wo anfangen? DANKE! für diese mal wieder wunderbar hintergründige und gleichzeitig abstrakte Einordnung unseres themas von heute mittag. wieder einmal zeigt sich, dass themen wie Netzneutralität und Urheberrecht (und auch ACTA) aufgrund ihrer Komplexität sehr unterschiedliche parteien an den tisch bringen: da ist die technische, logistische, wirtschaftliche, juristische, kulturelle und politische perspektive, die alle so ganz unterschiedliche Interpretationen des gleichen Sachverhalts zulassen. Genau das macht eine mögliche EInigung so wahnsinnig schwer. Denn aus der wirtschaftlichen Perspektive stellt sich die Netzneutralitätsdebatte nochmal ganz anders dar als aus der politischen, s. auch hier http://ow.ly/ai4zg (ja, das ist der gleiche autor, den Markus Beckedahl grad wegen seiner Haltung zu ACTA kritisiert – u.a. übrigens aus den gleichen Gründen der anderen Perspektive).

    Wenn wir uns damit abfinden müssen, dass Technik Dinge grundlegend verändert, müssen wir uns auch daran gewöhnen, dass wir die Komplexität der Dinge nicht mehr so schnell und glasklar in Regeln fassen können. Das Recht im, über und für das Internet so zu formulieren, dass es allgemein gültig, dauerhaft und gerecht ist, erscheint mir persönlich immer aussichtsloser, je mehr ich darüber lerne.

    Das bedeutet nicht in der Konsequenz, das Urheberrecht abzuschaffen – denn ich bin sicher, dass damit viel Kultur einfach nicht mehr entsteht. Aber man möge mich eines besseren belehren.

    Die Buyout-„Problematik“ ist in meinem Verständnis gar nicht mal das Prinzip an sich, sondern die Ausgestaltung und der Zwang. Das jetzige Modell erlaubt schlichweg nicht, dass der Urheber die Bedingungen des Buyout von „total“ bis beispielsweise „light“ verhandeln kann, er darf sich nur zwischen schwarz und weiß entscheiden. In Zeiten von Online-Distribution, iTunes, Spotify, amazon, cc-Lizenzen und fair use ist das einfach nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer Öffnung der Verwerter zugunsten der Urheber.

    Bedauerlich ist, dass Urheber sich alternativen Verwertern (die es gibt) derzeit nicht zuwenden dürfen (weil sie vertraglich gebunden sind), oder sich nicht überwinden – ich kann mir vorstellen, dass nicht wenige Urheber einfach kein Vertrauen in die Optionen anderer Verwerter haben und hier können Medien logischerweise nur begrenzt Abhilfe schaffen. Hier sehe ich eine Aufgabe der Politik, Alternativen zu fördern und Urheber zu ermuntern, sie zu nutzen. Das ist bisher eine nicht zuende gedachte Phantasie, ersetzt keine Reform des Urheberrechts, aber kann bestenfalls den Künstler unterstützen, bis das Recht sich neu gefunden hat. Und um den Künstler geht es uns ja – auch wenn manche Argumentationen größtenteils Nutzerinteressen entspringen.

    Das weitere große Problem ist die Nutzung der Werke. Wenn mich nicht alles täuscht, kann hier ein großer Knoten schneller gelöst werden als gedacht, indem die Bagatellgrenze (wieder) eingeführt und so niedrig angesetzt wird, dass der wirtschaftliche nutzen der Abmahnung in keinem Verhältnis zum Aufwand mehr steht. Damit verbindet sich die Wahrung des Urheberrechts charmant mit einer Entkriminalisierung der privaten Vervielfältigung. Aber auch hier lasse ich mich gern eines besseren belehren. Denn klar ist: In der Urheberrechtssache ist so rein gar nichts einfach.

  3. Heike Rost sagt:

    Solche unaufgeregten, sachorientierten Beiträge würde ich in der kompletten Debatte gerne öfter lesen. Danke, Christoph!

  4. Lieber Christoph,
    Informationen und Ideen waren schon immer frei im Sinne des von dir gemeinten Fließens „ohne Hürden“. Wenn in China ein Sack Reis umfällt, dann kann kein Urheber und kein Verwerter ein exklusives Recht auf das Verbreiten dieser Information beanspruchen. Packt ein Urheber das Umfallen des Reissackes aber in ein Drama, in eine Reportage, in einen Film oder in eine Oper, dann gibt es die Hürde Urheberpersönlichkeitsrecht und die Hürde (exklusives) Verwerterrecht. Die spezielle Formgebung einer Information oder einer Idee ist dann geschützt und kann nicht frei fließen.

    Überträgt der Urheber seine Verwertungsrechte exklusiv an einen Verwerter (er tut dies ja selten freiwillig), so hat der Verwerter ein Monopol – zeitlich und räumlich unbeschränkt. Damit ist das Urheberpersönlichkeitsrecht de facto ausgehebelt. Denn der zentrale Satz des Urheberpersönlichkeitsrechts sagt: „Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“ Es käme also darauf an, das Monopol (das Exklusivrecht) der Verwerter irgendwie zu lockern, damit der Urheber wieder mitzureden hat. Dem steht bislang der Buy-Out-Vertrag entgegen.

    Buy-Out, da hast du völlig recht, würde von manchen Urhebern eher akzeptiert werden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt würde (wie in der Industrie). 90 Prozent der Urheber würden dadurch nämlich sofort ein Vielfaches von dem verdienen, was sie heute von den Verwertern bekommen. Sie würden dafür sicherlich auch ihre persönliche Beziehung zum Werk aufgeben. Nicht alle, aber die meisten, denn vieles von dem, was Urheber heute machen, ist nichts anderes als Fließbandarbeit.

  5. Christoph Kappes sagt:

    Nur kurzer Zwischenruf, motiviert durch den Kommentar von Dir, Wolfgang: Ich bin nicht gegen das Urheberrecht. Dazu kommt in den nächsten Tagen noch ein Text auf SpOn. Dieser Beitrag hier ist einfach nur der Versuch, die Debatte auf eine andere Ebene zu bekommen indem ich erkläre, was die Mechanismen sind, die zum „panta rhei“ drängen. Das heisst keinesfalls, dass Urheber alle Rechte abgeben sollen und das noch kostenlos. Die aufgezeigte Entwicklung macht aber vielleicht klar, dass Urheberrecht ein Thema ist, das nicht von drei Politikern und drei Betroffenen am Runden Tisch gelöst werden kann. Es handelt sich NICHT um einen alltäglichen Interessenskonflikt, sondern um tektonische Verschiebungen, die schon immer ihre Treiber hatten – und es ist auch kein „Piratenthema“ oder ein „Kinder-Klauen-Musik“-Thema. Der Mechanismus ist universell.

  6. Lars Fischer sagt:

    Die Verknüpfung zwischen freien Daten und Total Buyout ist ein sehr interessanter Gedanke. Ich denke auch, dass Autorenbesser bedient wären, wenn sie sich als Dienstleister sähen und entsprechend bezahlt werden. Das entspricht ja auch ihrer Position im heutigen Verwertungssystem.

  7. Danke, Christoph, das sind viele konstruktive Ansätze, um die überüberfällige Neuaushandlung zu Urheberrecht und (gesellschaftlichem) Wert von kreativem Schreiben (Schöpfen) in die notwendigen Denkhöhen zu heben. Ich bin ja der Auffassung, dass es den Gesellschaften zusteht, wie bei Wasser, Luft, Bodenschätzen, Strassen und Energiegewinnung, darüber zu entscheiden, wie mit den kulturellen Ressourcen/Rohstoffen umzugehen ist, wenn sie denn (arbeitsreich) geschürft, nutzbar, veredelt, konservierbar gemacht wurden. Insbesondere auf die unternehmerische Kapitalisierungs-Methode der „Verknappung“ sollten Gesellschaft und Politik nun endlich und mindestens ein gesetzgebendes Auge mehr werfen, als bisher. Siehe dazu auch meine Ausführungen zur „Verknappung von Content“: http://www.steinhau.com/steinhau/wordpress/vergriffen-kritik-der-content-verknappung/

  8. Fritz sagt:

    Zunächst mal vielen Dank für die erweiterte Rahmensetzung. Den Hinweis auf das universelle Prinzip halte ich für sehr richtig. Man kann die ganze Menschheitsgeschichte als Geschichte zunehmender Vernetzung schildern, wobei insbesondere Wirtschaft nichts anderes ist als vernetztes menschliches Handeln. Mit dem Internet haben wir eine weitere Fluss-Ebene und die drängt per se darauf zu fließen.
    Trotzdem stutze ich an dieser Stelle: „Total Buyout verfolgt das Ziel, dass Rechte vom Erwerber ohne Rückfrage und eventuelle Kosten genutzt und übertragen werden können.“ Ich würde allenfalls sagen, Total Buyout könnte diesen Verflüssigungs-Effekt haben, aber ob dies das „Ziel“ ist? Ursprünglich könnte es sogar die Idee gewesen sein. Irgendwann haben die Verlage allerdings gemerkt, es gibt plötzlich Verwendungsformen für früher erworbene Rechte, die von den damaligen Verträgen nicht abgedeckt waren. Das kann tatsächlich ein Stolperstein sein, z.B. wenn jetzt auf einmal die ZEIT seit der ersten Ausgabe im Internet steht – ist das rechtlich abgesichert?
    Inzwischen geht es aber nicht mehr nur um die rechtliche Absicherung der umstandslosen Verwendungsfreiheit , sondern auch primär um die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung. Die Institutionen, die Total Buyout zu ihrer Geschäftsgrundlage machen, möchten ja andererseits gerne „detailliert“ und immer wieder weiterverkaufen. So wurde ja neulich der Fall des Opernsängers ruchbar, der einige Jahre lang Kritiken aus der FAZ, in denen seine Sangesleistungen besprochen wurden, auf seiner Website zitierte, bis die FAZ meinte, nachträglich die Hand aufhalten zu dürfen und einige tausend Euro verlangte und ich glaube auch erstritt. Daran sieht man: Total Buyout baut keine Hürden ab, sondern verschiebt nur die Hürde vom Urheber zum Manager der Verwertung. Tatsächlich liegt dort auch die größte und schwierigste Hürde, nämlich wie man mit den Institutionen über den Abbau der Schleusen und Flusssperren redet, deren Geschäftsmodell aus dem Ausnutzen dieser Sperren besteht. Da ist doch mit Total Buyout erst wenig gewonnen. Die Verlage kaufen die Ware komplett für alle bestehenden und noch nicht erfundenen Medien ein und verhalten sich dann wie Getty Images, d.h. sie verkaufen Text-Stock-Material und versuchen so oft wie möglich daran zu verdienen. Der klebrige Faden bleibt also an den Artikel haften.
    Ich halte die Total Buyout Frage daher für eine vorläufig (!) eher untergeordnete Frage, solange nämlich nicht die größere und schwierigere Frage geklärt ist, nämlich in welchen Fällen wieviel an wen von wem zu zahlen ist, wenn im Internet ein verwertungsrechtlich geschütztes Material weitergereicht wird. Bis dahin muss man als Urheber ja das mulmige Gefühl haben, dass einem sein Produkt billig entwunden wird und dann später andere das Riesengeschäft damit machen.

  9. Christoph Kappes sagt:

    @Fritz Ja, es wechselt beim Total Buyout nur das Monopol von einem zum nächsten, vom Urheber zum Verwerter.

  10. B.Mat sagt:

    Die Loslösung von Urheber und Produkt sind unabdingbar und unvermeidbar weil

    a. du die Verbreitung deines Textes nicht kontrollieren kannst
    b. die Informationen schneller fließen
    c. der Text an sich wichtiger ist als der Urheber

    Was fehlt, ist ein Modell, in dem der „Schreiber“ für sein Produkt angemessen bezahlt wird.

    Willkommen im 21. Jahrhundert.

  11. Lukas Hugl sagt:

    Wenn man zu der Parallele der Entfremdung greift, muss man dann nicht schon die Total-Buyout-Klausel als Akt der Entfremdung betrachten und damit feststellen, dass bereits das derzeitige Urheberrecht, indem es solche Klauseln nicht als sittenwidrig ansieht, diese Entfremdung schafft? Schließlich finden sich die Urheber durch solche Klauseln bereits heute in der Lage, dass sie defakto jegliche relevanten Rechte und insbesondere das Recht zur anderweitigen Publikation an ihren Werken verloren haben. Angesichts der Marktpraxis solcher Klauseln würde eine völlige Abschaffung des Urheberrechts die wirklichen Urheber wahrscheinlich sogar mit mehr Rechten zurücklassen. Es ist der große Trick der Verwerter, die Konfliktlinie an der falschen Stelle zu ziehen. Darauf sollte man sich nicht einlassen.

  12. A. G. sagt:

    Die Gedanken zum ‚freien Fließen‘, dem daraus erwachsenen Nutzen, den Vor- und Nachteilen des Beschleunigens als auch die Vergleiche zum Transport http://de.wikipedia.org/wiki/Transport im weiteren Sinn finde ich interessant – aber:

    Die Transportbranche (Briefe, Pakete, Cargo, Speditionen), die fürs Fließen der oft genormten Packungseinheiten (auf Euro!paletten etc.; könnte gedanklich ‚durchgespielt werden’…) sorgt, ist eine der wirtschaftlich härtesten. Ware inkl. Transportkosten muss häufig ‚billig‘ sein, um erfolgreich am Markt platziert werden zu können. Das Resultat sind oft schlechtere Produkte + wirtschaftlich schlechte Produktions- und Arbeitsbedingungen (teils im Ausland; Globalisierung).

    Übertragen auf das ‚digitale Fließen‘ frage ich mich, ob die Analogie zur körperlichen Transportbranche wirklich wünschenswert ist.

    M.E. fordern die Schöpfer und alle, die mit dem ‚Fließen‘ zu tun haben, zu Recht eine angemessene Entlohnung – zulasten mancher Profiteure (Verwerter?) und der Konsumenten. Was nix kostet ist nix. Wem nutzt es, wenn die Schöpfer und ‚Fließer‘ vor die Hunde gehen?

    (OT: Warum ist Fließbandarbeit wenig beliebt? Sorry, diese ‚Analogien‘ sind ja doch irgendwie spannend…)

  13. Addliss sagt:

    Ich werde jetzt nicht in die Debatte einsteigen, denn dazu bräuchte ich tausende Zeilen, die ich dann lieber nochmal in einen eigenen Blogpost quetsche. Dennoch ganz kurz zwei technische Kommentare: Deine Themenwechsel sind nicht besonders weich, so richtig sind die Verbindungen noch nicht klar geworden, nur in Ansätzen.

    Zweitens: Dir ist bewusst, dass „panta rhei“ ganz sicher nicht auf das fließen von Daten oder Informationen oder sonstigem bezogen war, oder? Völlig abgesehen vom technischen Unterschied, der sei geschenkt, es ist eine Anwendung auf heutige Zeiten. Die ist jedoch deshalb nicht gelungen, weil es einen semantischen Unterschied zwischen „fließt“ und „fließt“ gibt: „panta rhei“ bezog sich bei Heraklit auf beständigen Wandel, auf die andauernde Veränderung und das Nichtfestgerücktsein der Welt. Das Fließen von Informationen ist dann doch noch etwas anders. Aber das ist nur eine kleine Anmerkung aus philosophischer Sicht. 😉

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